Doppel wieder möglich – Außenanlage

Ab Montag, den 17. 5. 2021
ist Doppel auf der Außenanlage wieder möglich!

ab dem 17.05.2021 gilt folgendes:
1. §11 Absatz 1.2: außerhalb geschlossener Räume in Gruppen von bis zu zehn Personen – Doppelspiel – dabei ist der Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen, zu jeder Zeit unbedingt einzuhalten, also während des Spiels und während der Spielpausen!

2. §11 Absatz 1.4: innerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu zehn Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleiter – D.h. für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren, dass ihr Gruppentraining laut Gruppentrainingsplan, bei Regen wieder in die Halle verlegt wird und damit (zurzeit) wieder dauerhaft und regelmäßig stattfindet!

3. Deshalb möchten wir aber auch alle noch einmal an eine bereits lange geltende Vereinbarung bei uns im Verein erinnern: Kinder/Jugendtraining in den festgelegten Trainingsgruppen, hat immer Vorrang bei der Hallenbelegung! Wenn die Wetterlage also ein Training der Gruppe im Freien nicht hergibt und diese vom Trainer auf Grund dessen in die Halle verlegt wird, muss eine anderweitig eingetragene Hallenstunde bitte gestrichen werden und die Halle für unsere bestehenden Kinder/Jugendtrainings-Gruppen freigemacht werden! Welche Zeiten davon betroffen sein könnten, ist auf dem aushängenden Jugendtrainingsplan im Flur vor der Tennishalle zu ersehen.

4. Da Aktivitäten von festgelegten Gruppen bis zu 10 Personen im Freien erlaubt sind, möchten wir ab 29.05.2021 auch wieder mit der Gemeinschaftsarbeit beginnen. Allerdings wollen/müssen wir uns auch hier unseren „neuen“ Verhaltensmustern anpassen. Da die Gemeinschaftsarbeit auch auf 10 Personen begrenzt ist, werden wir für die jeweiligen Termine Listen auslegen, in die Ihr Euch dann verbindlich(!) eintragen könnt. Dafür werden wir in den nächsten Tagen die Termine festlegen und einen Ordner erstellen, in dem für jeden angedachten Termin eine Möglichkeit für 10 Mitglieder zum verbindlichen(!) Eintrag der Teilnahme besteht. Verbindlich deshalb, weil auf Grund der limitierten Personenzahl die Aufgaben für den jeweiligen Tag vorab geplant werden und wir uns auf die Angemeldeten von daher verlassen müssen und ggf. wäre vielleicht auch gerne ein anderes Mitglied an diesem Termin erschienen! Ich denke, in dieses System werden wir schnell hineinfinden…  Der Ordner für die Gemeinschaftsarbeit wird am Ende dieser Woche im Wintergarten auf dem Schuhschrank ausgelegt!

Ja, liebe Mitglieder, wie gesagt, wieder ein paar Schritte in die „Normalität“.  Aber wie auch bei vorhergehenden Verordnungen, findet auch die neue Verordnung keine klaren und eindeutigen Aussagen zu allen Fragen bezüglich unseres Tennissports und was man in der Verordnung gelesen hat, wird in den FAQs der Bundesregierung zum Thema Sport schon wieder in Frage gestellt… So hat uns auch der Kreissportverband Stormarn daraufhin gewiesen, dass zu einigen Punkten noch eine weitere Klärung nötig ist, die diese beim Innenministerium einholen werden und wir sobald als möglich darüber informiert werden. Wir können also leider nicht garantieren, dass unsere oben und unten angegebenen Regelungen nicht noch einmal von uns überarbeitet werden müssen, aber wir haben uns nach unserem jetzigen Kenntnisstand zu diesen Regeln, nach bestem Wissen und Gewissen entschieden! 

Alle Abstands- und Hygieneregeln gelten natürlich weiterhin und wir bitten dringend darum, diese einzuhalten! Gerade auch wenn jetzt wieder mehr Personen auf den Außenplätzen möglich sind, tragt bitte auch im Außenbereich, außer beim Tennisspiel und beim Sitzen, eine Mund-Nasen-Bedeckung, dies gehört zum Hygienestandard, für den wir als Betreiber unserer Tennisanlage verantwortlich sind! Danke!