
Die neusten Informationen zur Corona-Landesverordnung – gültig ab Sonntag, den 3. April 2022; Auszug aus der Mail des Landessportverbands, mit den, für unseren Vereinsbetrieb, wichtigsten Regelungen:
Der Verein ist geöffnet, zu den unten genannten Bedingungen:
§ 2 Allgemeine Empfehlungen zur Hygiene
Das Tragen einer Mund – Nasen – Bedeckung wird insbesondere in Innenräumen empfohlen, in denen Gedränge oder vermehrtes Personenaufkommen herrscht.
Die jeweils aktuellen Empfehlungen und Hinweise der zuständigen öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus sollen beachtet werden.
§ 5 Veranstaltungen
keine Auflagen
§ 11 Sport
keine Auflagen
Damit entfallen also alle offiziellen Beschränkungen auf unserer Anlage, umso wichtiger ist eine umsichtige und verantwortungsvolle Verhaltensweise, wie Fernbleiben bei Symptomen, Hygienemaßnahmen, etc. jedes Einzelnen, sowohl auf unserer Anlage, als auch in jeder anderen Situation!
Der Vorstand des TV RW Havighorst